In Zukunft soll auch die selbst genutzte Wohnimmobilie
Teil der geförderten Altersvorsorge werden, damit Bürgerinnen und Bürgern
vielfältige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben im Alter zur
Verfügung stehen.
Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum
„Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die
geförderte Altersvorsorge“ (auch Eigenheimrentengesetz oder einfach
„Wohn-Riester“ genannt) für Sie zusammengestellt:
Welche Regelungen zum „Wohn-Riester“
wurden eingeführt?
Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes
Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt
werden. Außerdem können künftig auch Tilgungsleistungen steuerlich gefördert
werden, wenn das zugrunde liegende Darlehen für eine selbstgenutzte
Wohnimmobilie eingesetzt wurde. Die Regelungen zum „Wohn-Riester“ betreffen
folgende Teilbereiche:
Erwerb oder Bau
Das geförderte Altersvorsorgekapital
kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt
werden.
Tilgung
Künftig können Tilgungsleistungen
steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die
Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilie eingesetzt werden.
Genossenschaftsanteile
Der Kreis der begünstigten
Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer
Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft
wohnt.
Entschuldung
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann
der Zulageberechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die
Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Wer hat Anspruch auf Wohn-Riestern?
Die Riester-Förderung und damit auch den „Wohn-Riester“
können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, die in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Zum
unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören beispielsweise:
Pflichtversicherte
in der gesetzlichen Rentenversicherung
Pflichtversicherte
in der Alterssicherung der Landwirte
Beamte
und Empfänger von Amtsbezügen
Arbeitssuchende
ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
Kindererziehende
während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten
Das heißt, auch nur die Riester-Förderberechtigten
können unmittelbar von der Förderung profitieren. Eine Sonderregelung besteht
bei Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, besteht für
den anderen Ehegatten eine mittelbare Förderberechtigung, wenn die Ehegatten
nicht dauernd getrennt leben.
Darüber hinaus können jetzt auch Rentner wegen voller
Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen
Dienstunfähigkeit aufgrund des Bezugs einer entsprechenden Rente bzw.
Versorgung unmittelbar förderberechtigt sein. Voraussetzung ist unter anderem,
dass es sich um eine entsprechende Rente bzw. Versorgung aus einem bereits
bisher begünstigten gesetzlichen Alterssicherungssystem handelt und vor dem
Bezug der Rente bzw. Versorgung eine Pflichtmitgliedschaft bestand.
Welche Vorteile bietet das
„Wohn-Riestern“?
Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand anschaffen
will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne verfolgen, um an die
staatliche Förderung zu gelangen. Die Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen
größeren Gestaltungsspielraum.
Wie funktioniert Wohn-Riester?
Wie bei den klassischen Altersvorsorgesparprodukten
werden Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt
werden, so gefördert wie Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto
eingezahlt werden. Vereinfacht ausgedrückt wird das Sparkonto durch die
Immobilie ersetzt.
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte
Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ – dem Wohnförderkonto
– erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht
und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Es wird
somit nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie im Alter abgestellt,
sondern nur auf die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Das
heißt: Beträgt der Stand des Wohnförderkontos 10.000 EUR, dann wird nur dieser
Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie
zwischenzeitlich verdoppelt hat und somit die Nutzungen aus dem mietfreien
Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme der Förderung vorhergesehen
wurde.
Wird das Wohn-Riestern im Alter
besteuert?
Ja. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung
haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die
sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25
Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in
der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der
Rentenphase möglich. Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der
Förderberechtigte wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt
auch ab, ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Der
Steuerpflichtige hat allerdings jederzeit die Möglichkeit den Stand des
Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen
Riester-Sparvertrag einzahlt. Bekommt er zum Beispiel eine Erbschaft, so kann
er diese zur Minderung des Wohnförderkontos verwenden, so dass er nur Steuern auf
die vom ihm tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz
eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.
Wie werden Tilgungsleistungen
gefördert?
Die so genannte Tilgungsförderung sieht vor, dass
Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge – wie andere
Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt werden können. Voraussetzung ist
allerdings, dass
eine
Förderberechtigung für die Riester-Rente besteht und
das
Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach dem 31.12.2007
gekauft oder gebaut wird, eingesetzt wird.
Die Tilgungsleistungen für zertifizierte
Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie
Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden in
diesen Fällen zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
Begünstigt werden auch Altersvorsorgeverträge, die
sich aus einer Sparphase und einer Darlehensphase zusammensetzen. Hierbei
handelt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger kann somit –
wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – steuerlich begünstigt
ansparen und dann auch die Tilgung gefördert bekommen. Hierdurch erweitert sich
die Produktpalette, aus welcher der Zulageberechtigte das für ihn geeignete
Altersvorsorgeprodukt auswählen kann.
Wer profitiert besonders von
Wohn-Riester?
Die steuerfinanzierte Förderung macht die
Riester-Rente und somit auch Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien
und Geringverdiener interessant. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der
Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach dem 31.12.2007 geborenen
Kinder.
Für welche Wohnimmobilien kann der
Wohn-Riester eingesetzt werden?
Die Regelungen zur verbesserten Einbeziehung der
selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass der Anleger das auf seinem
Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital entnehmen kann, um den
Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung
einer
Wohnung in einem eigenen Haus oder
einer
eigene Eigentumswohnung oder
einer
Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder
eines
eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts
zu verwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese
Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland gelegen
ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt
wird.
Durch die Beschränkung auf den Hauptwohnsitz sollen
mögliche Mitnahmeeffekte vermieden werden. Angeschafft ist eine Wohnung dann,
wenn Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind. Hergestellt ist eine
Wohnung, wenn sie bezugsfertig ist, das heißt, wenn die wesentlichen Maßnahmen
durchgeführt worden sind (Ver- und Entsorgungsanschlüsse, Türen und Fenster,
Heizung, Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit).
Kann ich die geförderte Immobilie
weiterverkaufen?
Ja. Das in der Immobilie gebundene steuerlich
geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem
Riestervertrag angelegt werden. D.h. beträgt der Stand des Wohnförderkontos
10.000 Euro, dann muss auch nur dieser Betrag vom Verkaufserlös in einen
Riester-Sparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.
Bei wem kann ich einen
Wohn-Riester-Vertrag abschließen?
Neben den bisherigen Anbietern von Riester-Produkten,
wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können künftig auch Bausparkassen
und Wohnungsgenossenschaften geförderte Anlageprodukte auf den Markt bringen.