KFW 60 - Energiesparhaus
Dieses Programm ist nicht mehr aktuell! Bitte wenden Sie sich direkt an die KFW Bank unter: http://www.kfw-foerderbank.de/
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass derJahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 60 kWh prom² Gebäudenutzfläche AN beträgt. Gleichzeitig muss derauf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenespezifische Transmissionswärmeverlust HT´ den in derEnEV (Anlage 1, Tabelle 1) angegebenen Höchstwert um mindestens 30% unterschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp undder spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nachder EnEV durch einen Sachverständigen nachzuweisen. ErgänzendeInformationen zu den KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowiePassivhäusern finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de. C. Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme bei Neubauten(einschließlich der unmittelbar dadurch veranlasstenMaßnahmen)Finanziert werden (auch als Komponenten bi- oder trivalenterSysteme): - solarthermische Anlagen, ggf. inklusive Einbau vonZentralheizungen auf Basis von Gas/Öl (Brennwertkessel)
- Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen,die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden.Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe,Biogas
- Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- undFeuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90 %)
- Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10)
- Erdwärmeüberträger
- Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen,Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80% sowie dezentrale Lüftungsanlagen mit einemWärmerückgewinnungsgrad von 80 %
- Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah-und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerk,Brennstoffzellen)
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleichvorzunehmen. Es sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?Kreditbetrag: - bei der Förderung von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowiePassivhäusern 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik bei Neubautenauf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung undNah-/Fernwärme 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000 Europro Wohneinheit.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?Die Kombination eines Kredites aus dem Programm "ÖkologischBauen" mit anderen KfW-Darlehen (z. B. KfW-Wohneigentumsprogramm)bzw. anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse)ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten,Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nichtübersteigt. Eine Kombination der Förderung des Einbaus von Heizungstechnikauf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung undNah-/Fernwärme bei Neubauten (Punkt C.) mit denKfW-Energiesparhäusern 40 (A.), Passivhäusern(A.) oder den KfW-Energiesparhäusern 60(B.) ist nicht möglich. Welche Kreditlaufzeit ist / wie viele Tilgungsfreijahre sindmöglich?Kreditlaufzeit / Tilgungsfreijahre: bis zu 10 Jahre / mindestens 1 höchstens 2 Jahre (10/2) bis zu 20 Jahre / mindestens 1 höchstens 3 Jahre (20/3) bis zu 30 Jahre / mindestens 1 höchstens 5 Jahre (30/5) Wie sind die Konditionen?- Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltendenProgrammzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfWein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigereZinssatz zur Anwendung.
Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz festfür die gesamte Kreditlaufzeit. - Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatzfest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit; vor Ende derZinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank einProlongationsangebot.
- Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem.PAngV) sind der Konditionenübersicht für unsere Förderprogramme zuentnehmen, die unter der Fax-Nr. (069) 74 31-42 14 oder im Internetunter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden kann.
- Auszahlung:
- KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser (A.): 100 % - KfW-Energiesparhäuser 60 (B.) und Heizungstechnik (C.): 96 %
Wie erfolgt die Auszahlung?Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufenwerden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Bei Krediten für KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser(A.) ist zu beachten, dass die jeweilsangeforderten Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig demfestgelegten Verwendungszweck zugeführt werden müssen. Im Falle derÜberschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlagzu zahlen. Wie erfolgt die Tilgung?Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf dieausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf dertilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zutilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder inTeilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeitohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich. Welche Sicherheiten sind zu stellen?Bankübliche Sicherheiten: Form und Umfang der Besicherung werdenim Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller undseiner Hausbank vereinbart. Wie erfolgt die Antragstellung?Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. AlsProgrammnummer ist anzugeben:KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser:144 KfW-Energiesparhäuser 60 und Einbau von Heizungstechnik:145 Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht alsVorhabensbeginn. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierungbereits abgeschlossener Vorhaben. Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor,sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnendurchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut mit dem dortvorrätigen Formular (Formular-Nr. 141 660) zu stellen. Die Wahl desKreditinstitutes steht dem Kreditnehmer frei. Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellungerforderlich?Für KfW-Energiesparhäuser 40, Passivhäuser sowieKfW-Energiesparhäuser 60 ist die vom Antragsteller und einemSachverständigen unterschriebene "Bestätigung zum Kreditantrag144/145" (Formular-Nr. 141 622) zusammen mit dem Antragsformularbei der Hausbank einzureichen. Für die Beantragung des Einbaus von Heizungstechnik auf Basiserneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme beiNeubauten genügen in der Regel die auf dem Antragsformulareinzutragenden Angaben. Das Investitionsvorhaben soll imAntragsformular kurz erläutert werden. Wie ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen?Bei Bau/Herstellung eines KfW-Energiesparhauses 60 oder 40einschließlich Passivhaus ist innerhalb von 9 Monaten nachVollauszahlung des Darlehens die Bestätigung des Sachverständigennach Errichtung oder Herstellung von Energiesparhäusern(Formular-Nr. 141 651) über die Hausbank bei der KfWeinzureichen. Für KfW-Energiesparhaus 40 einschließlich Passivhaus: Kreditnehmer haben innerhalb von 9 Monaten nachVollauszahlung des Darlehens den programmgemäßen und zeitgerechtenEinsatz der Mittel gegenüber der Hausbank nachzuweisen.
Quelle: http://www.kfw-foerderbank.de
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