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   Ihr Mietvertrag Steuernummer im Mietvertrag
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Die Angabe von Steuernummern in Mietverträgen

Verträge, z. B. Mietverträge, übernehmen die Funktion einer Rechnung, wenn der Eigentümer optiert hat. D. h. er führt die Umsatzsteuer von seinen Mieteinnahmen ab.

Bei Verträgen über Dauerleistungen, die vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden, muss nichts geändert werden.  Die Abrechnungen sind auch ohne Steuernummer bzw. Ust-IdNr. des leistenden Unternehmers ordnungsgemäß.

Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden, muss die Steuernummer des Eigentümers im Vertrag aufgenommen werden.

Der MwSt. Satz 19 % sollte angegeben werden und der Netto- und Bruttobetrag sollte im Mietvertrag ausgewiesen sein. Im Vertrag sollte darauf hingewiesen werden, dass sich der MwSt. Satz den aktuellen Gesetzgebungen anpasst. Somit ist gewährleistet, dass bei evtl. Erhöhungen des MwSt-Satzes die Anpassung der Bruttomiete automatisch erfolgt.