Wissensportal Bild
Sie benötigen Infos?
Oranger Pfeil - Bild Wir informieren Sie!

zum Wissensportal
Downloads Bild
Sie suchen Vorlagen?
Oranger Pfeil - Bild Wir helfen Ihnen!

zu den Downloads
Kontakt Bild
Sie haben Fragen?
Oranger Pfeil - Bild Wir sind für Sie da!

0 52 51 / 1 88 40
   Gesetze BGH Urteil
PDF Drucken E-Mail

Vermieter darf Farbanstrich vorgeben

BGH: "Holzteil-Klausel" im Mietvertrag wirksam

Schönheitsreparaturen sind wohl mit der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern: In Mietverträgen kann jetzt nach einem aktuellen BGH-Urteil vorgeschrieben werden, dass beim Auszug die Holzeinrichtungen in einer bestimmten Farbe gestrichen werden müssen.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat damit die Rechte von Vermietern bei Vorgaben für Schönheitsreparaturen für beispielsweise Türen und Fenster gestärkt: Vermieter dürfen ihren Mietern für die Renovierung beim Auszug aus der Wohnung farbliche Vorgaben machen. Eine Klausel im Mietvertrag, nach der gestrichene Holzteile "in Weiß oder in hellen Farbtönen" zurückgegeben werden müssen, ist dem Urteil zufolge zulässig (Az: VIII ZR 283/07 vom 22.10.2008). Der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung mit einer Dekoration zurückzubekommen, die von möglichst vielen Mietern akzeptiert werde, entschied der BGH.


Damit gaben die Karlsruher Richter dem Vermieter einer Hamburger Wohnung Recht, der seinen Mieter wegen unterbliebener Renovierungen auf 7400 Euro Schadensersatz verklagt hatte. Zwar räumte der BGH ein, dass farbliche Vorgaben für die Auszugsrenovierung faktisch auch die Freiheit des Mieters einschränkten, die Wohnung während der Mietzeit nach seinen eigenen Vorstellungen zu streichen. Denn der "wirtschaftlich vernünftig denkende Mieter" werde seine Räume bereits mit Blick auf seine Pflichten beim Auszug gestalten. Andererseits werde die - grundsätzlich anzuerkennende - Freiheit der Farbwahl nicht zu sehr eingeengt, weil der Mieter aus einer ganzen Bandbreite heller Farbtöne wählen könne.



Kündigungsrecht der Mieter gestärkt




Der Bundesgerichtshof hat das Kündigungsrecht der Mieter gestärkt. Klauseln im Mietvertrag, mit denen ein Mieter einseitig über einen bestimmten Zeitraum seinen Verzicht auf eine Kündigung erklären muss, sind unzulässig.





Eigenbedarf vorgetäuscht: Schadenersatz für Mieter





Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt wurde. Das gelte auch dann, wenn die Kündigung an sich aus formalen Gründen unwirksam war, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (8.4.) in Karlsruhe.