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   Energieausweis
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Der Energieausweis




Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2008) trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Die Unterschiede:

  • Beim Verbrauchsausweis werden die letzten drei Verbrauchsjahre zur Bewertung herangezogen, haben Sie diese nicht zur Hand, so ist ein Bedarfsorientierter Energieausweis nötig. 
     
  • Der Bedarfsorientierte Energieausweis  wird aufgrund der Gebäudeeigenschaften ermittelt. Dieser Ausweis ist genauer, er erfasst den energetischen Zustand und Qualität eines Gebäudes.  

Termine in einem Blick: 


Bauweise 

Energieausweisart 

Zeitplan

Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) Bedarfsorientiert ab 01.10.2007
Nichtwohngebäude
bei Verkauf oder Neuvermietung
Wahlfreiheit
ab 01.07.2009 
Öffentliche Gebäude
>1000m² und Publikumsverkehr
Wahlfreiheit ab 01.07.2009 mit Aushang
Wohngebäude erbaut bis 31.12.1965 Wahlfreiheit ab 01.07.2008
Wohngebäude erbaut ab 1.1.1966 Wahlfreiheit ab 01.01.2009
Wohngebäude mit max 4 Wohneinheiten -
Bauantrag vor 1977- unsaniert
Bedarfsorientiert ab 01.10.2008
Wohngebäude mit max 4 Wohneinheiten -
Bauantrag vor 1977- saniert mindestens
nach Wärmeschutzverordnung 1977
Wahlfreiheit ab 01.10.2008