Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2008) trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Die Unterschiede:
Beim Verbrauchsausweis werden die letzten drei Verbrauchsjahre zur Bewertung herangezogen, haben Sie diese nicht zur Hand, so ist ein Bedarfsorientierter Energieausweis nötig.
Der Bedarfsorientierte Energieausweis wird aufgrund der Gebäudeeigenschaften ermittelt. Dieser Ausweis ist genauer, er erfasst den energetischen Zustand und Qualität eines Gebäudes.
Termine in einem Blick:
Bauweise
Energieausweisart
Zeitplan
Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Bedarfsorientiert
ab 01.10.2007
Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Neuvermietung
Wahlfreiheit
ab 01.07.2009
Öffentliche Gebäude >1000m² und Publikumsverkehr
Wahlfreiheit
ab 01.07.2009 mit Aushang
Wohngebäude erbaut bis 31.12.1965
Wahlfreiheit
ab 01.07.2008
Wohngebäude erbaut ab 1.1.1966
Wahlfreiheit
ab 01.01.2009
Wohngebäude mit max 4 Wohneinheiten - Bauantrag vor 1977- unsaniert
Bedarfsorientiert
ab 01.10.2008
Wohngebäude mit max 4 Wohneinheiten - Bauantrag vor 1977- saniert mindestens nach Wärmeschutzverordnung 1977